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Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Die gesetzlicher Grundlage für die Vermögenswirksame Leistungen ist das 5. Vermögensbildungsgesetz


=> Vermögensbildende Leistung ist eine Sparform in Deutschland die durch die
      Gewährung einer staatlichen Sparzulage gefördert wird.

=> Der Arbeitgeber gewährt freiwillig auf Grundlage eines Arbeitsvertrages,
      einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags eine vereinbarte
      Geldleistung.

=> Die Höhe der VL kann zwischen 6,67 € und 50,00 € monatlich liegen.

=> Die VL wird direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers
      überwiesen.

=> VL können als Geldanlage in Banksparplänen, in Bausparverträgen, zur Tilgung
      von Baufinanzierungen oder als Anlage in Aktienfonds genutzt werden.

=> VL können alle Arbeitnehmer, Azubis, Beamte, Richter und Berufssoldaten
      erhalten.

=> Die VL kann durch den Arbeitnehmer durch Nettogehaltumwandlung aufgestockt
     oder übernommen werden.

=> VL sind steuer-u. sozialabgabenpflichtig.

=> Die Bausparkasse stellt dem Bausparer als Nachweis für das Finanzamt
      eine
 Bescheinigung über die Anlage der VL aus.


Staatliche Förderung durch Arbeitnehmersparzulage

für 

Begünstigte Personen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (Arbeitnehmer)


 Voraussetzung zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage:


=> VL müssen in Sparverträge fließen, die eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren haben.

=> Das zu versteuernde Einkommen des Arbeitsnehmers darf bei Alleinstehenden
      nicht über 17900 € und bei Verheirateten nicht über 35800 € liegen.

=> Die Höhe der jährlichen Arbeitnehmersparzulage beträgt 9% der eingezahlten
      Summe, aber nicht mehr als 43 € für Alleinstehende und 86 € für Verheiratete.
      Es werden im Jahr nicht mehr als 470 € pro Person gefördert.

=> Bei Anlage der VL in Fondsparen liegt die Obergrenze des zu versteuernden
      Einkommens bei 20000 € bzw. 40000 € und die förderbare Summe der
      Sparleistung bei 20%. Nicht aber mehr als 80 € bzw.160 €.

=> Die Arbeitnehmersparzulage wird mit der Einkommenssteuererklärung und der
      Bescheinigung vom Anlageinstitut beim Finanzamt beantragt.

=> Dieser Antrag muss spätestens zum 31.12. des 2. Jahres, welches dem Sparjahr
      folgt, gestellt werden.

=> gefördert werden Sparpläne, Aktienfonds, Bauspaverträge und Tilgungen von
      Baufinanzierungen.

=> Arbeitnehmersparzulagen sind einkommens- u. sozialabgabefrei.

=> Die Arbeitnehmersparzulage wird am Ende des Kalenderjahres festgesetzt.

=> Mit dem jährlichen Steuerbescheid wird der Sparer über die Gewährung der
      Arbeitnehmersparzulage informiert.

=> Die Auszahlung erfolgt jährlich an den Kunden bei Tilgungsverträgen, zum
      Wohnungsbau vorbeliehenen Verträgen, Tilgungshypotheken und außerhalb der
       Bindungsfrist liegende Sparverträge.

=> Die Auszahlung erfolgt einmalig auf das Bausparkonto nach Ablauf der
      Bindefrist oder der Sparvertrag wird zum Wohnungsbau vorbeliehen bzw.
      zugeteilt und unschädlich (für wohnwirtschaftliche Maßnahmen) verwendet.

=> Einmalig auf Fondskonto nach Ablauf der Bindefrist.(7 Jahre)

Achtung: Bausparverträge inkl. darauf gezahlte staatliche Förderungen dürfen
                 nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden.

Ausnahmen:  Bausparverträge bei denen der Bausparer zu Vertragsabschluss
                        das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Vertrag
                        eine Laufzeit von 7 Jahren nicht unterschritten hat,
                        der Bausparer nicht 
schon mal einen Vertrag für nicht
                        wohnwirtschaftliche
 Maßnahmen nutzte.

                         Bei mehreren Verträgen kann sich der Sparer nur für
                         einen
 entscheiden.

                        Es werden nur Förderungen der letzten 7 Jahre ausgezahlt.
       

                        Das gilt ebenso für Vollwaisen. 




Geschichte und Prinzip der Bausparkassen

Geschichte und Prinzip von Bausparkassen

 

Schon 1775 wird die erste Wohnungsbaugenossenschaft in Birmingham gegründet.

Das Prinzip Bausparen einfach erklärt:

* 5 Personen möchten sich eine Wohnung mit einem Preis von 500 Geleinheiten
   kaufen.

* Jede dieser Personen kann jährlich eine Rücklage von 100 Geleinheiten erbringen.

Ohne Bausparkasse:  5 Jahre Wartezeit pro Person.

Mit Bausparkasse: alle 5 Personen zahlen jährlich 100 Geldeinheiten in einen Topf.

* Die erste Person kann schon im 1. Jahr die Wohnung kaufen, die
   zweite 
Person im 2. Jahr, die dritte Person im 3. Jahr u.s.w.

* Die durchschnittliche Wartezeit auf den Erwerb einer Wohnung verringert sich nun 
   von 5 auf 3 Jahre. 

* Über ein Losverfahren wurde bis 1938 entschieden wer seine Träume von seinen
   eigenen vier Wänden als erstes umsetzen durfte.

* 1885 gründete Pastor Bodelschwingh in Bielefeld die erste Bausparkasse
   Deutschlands

1924 werden viele Bausparkassen in Deutschland gegründet und zunächst zinslose
   
Darlehen vergeben. 

1929 die Sparkassenorganisation gründet die Landesbausparkasse.

1931 die Bausparkassen werden einer besonderen staatlichen Aufsicht unterstellt.

1938 das Losverfahren wird durch ein mathematisches Berwertungs-
   u.Zuteilungsverfahren abgelöst.
   Dieses neue Verfahren berücksichtigt die Ar
t und Weise der Sparkapitalbildung und
   
Höhe und Dauer der Sparzahlungen.


Die Aufgabe der Bausparkassen ist das Verwalten des Bausparkollektivs und das Werben neuer Interessenten für das Bausparkollektiv.

§ 1 Bausparkassengesetz

 Bausparkassen sind Spezial-Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf ausgerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegen zu nehmen....und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnwirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden.

Es gibt in Deutschland 12 private Bausparkassen und 10 Landesbausparkassen.

Die größte private Bausparkassengemeinschaft der Welt und Nummer 1 in Deutschland

Schwäbisch Hall

Hochgeladene Bilddatei

6,8 Mio. Kunden in Deutschland verwirklichen mit uns ihr individuelles Wohnglück, und mehr als jeder vierte neue Bausparvertrag wird bei uns abgeschlossen. Als Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken sind wir fest im starken Netzwerk der genossenschaftlichen FinanzGruppe verankert.

Gesuch +++ Mehrfamilienhäuser in und um Hamburg zum Kauf

Wir suchen im direkten Kundenauftrag in und um Hamburg zum Kauf


  • Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
  • Gewerbeanteil max. 10%
  • Gewerbeimmobilien nur wenn in Wohnraum wandelbar
  • gerne entwicklungsfähig
  • Kaufpreis 1 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR

 

Kaufgesuch Hamburg Mehrfamilienhäuser und Wohnanlage

 

Angebote von Maklerinnen und Maklern sind erwünscht. Wir freuen uns auf Ihre Angebote!

Falls Sie über ein möglicherweise passendendes Angebot verfügen, nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf.

 

Gesuch +++ Wohnimmobilien , Revitalisierungsobjekte , Entwicklungsgrundstücke in Deutschland

Wir suchen im direkten Kundenauftrag zum Kauf in Städten von Deutschland mit positiver Wirtschaftsentwicklung ab 20.000 Einwohnern

 

Immobiliengesuch Deutschland

  • entwicklungsfähige Wohnanlagen ab ca. 150 WE pro Standort


          - Mietsteigerungspotenzial durch Mietspiegel
          - Leerstand
          - Nachverdichtung
          - Instandsetzung / Modernisierung

  • Revitalisierungsobjekte, auch denkmalgeschützt

 

  • Grundstücke in Bestlagen für Wohnbebauung ab ca. 3.000 qm zu errichtende Wohnfläche


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Dämmen rechnet sich +++ Modernisierung amortisiert sich nach wenigen Jahren

Dämmen rechnet sich
Praxiserfahrungen zeigen: Modernisierung amortisiert sich nach wenigen Jahren

Wer heutzutage neu baut, sieht sich mit vielen Vorschriften konfrontiert - bis hin zum maximalen Energieverbrauch, den das Eigenheim aufweisen darf. Mit der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 wurden die Werte nochmals verschärft. Anders die Situation in Altbauten: In vielen tausenden Gebäuden geht ein Großteil der Heizwärme über schlecht oder gar nicht gedämmte Fassaden und Dachgeschosse verloren. Das erhöht nicht nur die Heizkosten, sondern belastet auch die Umwelt.


Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden: Eine energetische Sanierung zahlt sich für Altbaubesitzer meist schon nach wenigen Jahren aus. Foto: djd/Gesamtverband Dämmstoffindustrie/thx

Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden: Eine energetische Sanierung zahlt sich für Altbaubesitzer
meist schon nach wenigen Jahren aus. Foto: djd/Gesamtverband Dämmstoffindustrie/thx



Energievergeudung in Zahlen

Dämmen oder nicht dämmen - mit dieser Frage sieht sich jeder Altbaueigentümer konfrontiert. Dabei sprechen die Zahlen für sich: Wissenschaftler des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e.V. München (FIW) haben errechnet, dass jährlich fast 130 Terawattstunden Energie über deutsche Wohnhäuser verloren gehen. Gut 100 Terawattstunden könnten durch energetische Sanierungen eingespart werden - so viel Energie, wie alle deutschen Atomkraftwerke im Jahr 2013 zusammen produzierten.

Erfolgreiche Sanierung

Was die Einsparungen in der Praxis bedeuten, zeigt ein Beispiel aus Heilbronn: Hier wurde eine Wohnanlage aus den 1920er und 1950er Jahren modernisiert. Das Resultat: eine Energieersparnis von rund 70 Prozent jährlich und eine Amortisation in wenigen Jahren. Mit einem Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser von 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr zählt das dortige Mehrfamilienhaus zu den energiesparendsten in Deutschland.


Die energetische Sanierung verhindert, dass Heizwärme über Fassade und Dach verloren geht - der  Energiebedarf und damit die Kosten sinken, zugleich profitiert die Umwelt. Foto: djd/GDI/thx

Die energetische Sanierung verhindert, dass Heizwärme über Fassade und Dach verloren geht - der
Energiebedarf und damit die Kosten sinken, zugleich profitiert die Umwelt. Foto: djd/GDI/thx


Amortisation in wenigen Jahren

Amortisationszeiträume für eine energetische Sanierung liegen - abhängig vom Umfang der Arbeiten und der ursprünglichen Bausubstanz - bei etwa zwei bis sieben Jahren, bestätigt Marianne Tritz, Geschäftsführerin beim Gesamtverband Dämmstoffindustrie e.V. (GDI): "Von den Einsparungen profitiert man aber dauerhaft - je höher die Energiepreise in Zukunft noch steigen, umso stärker." Doch der Nachholbedarf ist groß: Gerade einmal jedes 20. Wohnhaus befindet sich auf dem Stand der Technik, so die FIW-Wissenschaftler weiter. Und nur ein Prozent des Gebäudebestands werde derzeit pro Jahr modernisiert.


Während für Neubauten strenge energetische Standards gelten, verbrauchen tausende Altbauten  noch unnötig viel Energie. Foto: djd/Gesamtverband Dämmstoffindustrie/Corbis

Während für Neubauten strenge energetische Standards gelten, verbrauchen tausende Altbauten
noch unnötig viel Energie. Foto: djd/Gesamtverband Dämmstoffindustrie/Corbis



Beratung durch den Fachmann

Wichtig für einen Dämmerfolg ist es in jedem Fall, sich an Fachleute zu wenden, so GDI-Expertin Marianne Tritz: "Der erste Weg sollte zu einem Energieberater führen, der eine Bestandsaufnahme vornimmt und Maßnahmen vorschlägt." Unter gutgedaemmt-geldgespart.de gibt es mehr Informationen, Energieberater findet man unter energie-effizienz-experten.de




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