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Was ist Mietkauf? Vor- u. Nachteile von Mietkauf!
Mietkauf ist das Mieten einer Immobilie, um sie zu einem späteren, in der Regel festgelegten Zeitpunkt zu kaufen.
Die zu zahlende Miete wird wie ein Ratenkredit betrachtet. Der größere Anteil wird auf die zu zahlende Kaufsumme angerechnet und der kleinere Teil als Zins.
Der Mietkauf bewegt sich in einem vorher festgelegten zeitlichen Rahmen.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Kaufsumme in Gegenrechnung der gezahlten Miete fällig.
Eine Bank als Dahrlehensgeber ist nicht involviert. Mietkauf geschieht immer zwischen Verkäufer und Käufer.
Beim Mietkaufvertrag sollten sie einige Punkte berücksichtigen:
*Höhe der monatlichen Zahlungen, getrennt nach Abtrag und Zins
*ist das geld sicher angelegt
*was passiert bei Insolvenz des Verkäufers
*was passiert bei Arbeitplatzverlust oder familiären Veränderungen (Scheidung, Umzug)
*wer zahlt anfallende Renovierungs-u. Instandhaltungskosten
*sind Sondertilgungen möglich
*ist eine Abtretung des Mietkaufvertrages möglich
Vorteile:
kein Bankkredit notwendig
stabiele monatliche Raten
Nachteile:
meist keine staatlichen Fördermittel
oft schlecht zu verkaufende Immobilien
Geldanlage bei Wohnungsgenossenschaften +++ Sparer können von guten Zinsen profitieren
Ein echter Geheimtipp: Geld bei einer Wohnungsgenossenschaft zu investieren oder anzusparen kann sehr lukrativ sein! Das "Handelsblatt" bezeichnet Wohnungsbaugenossenschaften sogar als wahre "Renditebringer". Doch kaum eine Genossenschaft wirbt mit ihren Sparplänen und Anlagemöglichkeiten.
Genossenschaften sind mit Abstand die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland. Gründe sind zum einen der genossenschaftliche Gedanke (Mitbestimmung,Gleichberechtigung, Transparenz, Wertbeständigkeit) sowie die strengen Prüfkriterien.
Eine Möglichkeit der Geldanlage bei einer Genossenschaft ist das "Mitgliedsdarlehen mit qualifizierten Nachrang".
Wohnungsgenossenschaften leihen sich von ihren Mitgliedern Geld, um in Immobilien zu investieren. Der Kapitalanleger stellt der Genossenschaft Kapital in Form eines Darlehens zur Verfügung. Er wird Genossenschaftsmitglied und damit Miteigentümer der Genossenschaft. Genossenschaften nutzen diese Darlehen von ihren Mitgliedern um sich unabhängiger von Banken zu machen und honorieren die dadurch mögliche Zinsersparnis mit guten Renditen.
Entnahmeplan aus Mitgliedsdarlehen mit qualifizierten Nachrang
Anlagesumme | ab 2.000.- EUR |
Laufzeit | ab 3 Jahre |
Zinsen | 3,50 % bis 6,00 % jährlich (je nach Laufzeit) |
Entnahmeplan mit oder ohne Kapitalverzehr
Die Genossenschaft zahlt dieses Darlehen zum vereinbarten Zeitpunkt zurück. Dabei gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Ohne Kapitalverzehr: Die vereinbarten Zinsen werden regelmäßig ausgezahlt. Am Ende der vereinbarten Laufzeit wird das Darlehen komplett zurückgezahlt.
2. Mit Kapitalverzehr: Die Auszahlung wird mit der entsprechenden Verzinsung so kalkuliert, dass am Ende der vereinbarten Laufzeit das investierte Kapital aufgebraucht ist (Rente gegen Einmalzahlung).
Beispiel ohne Kapitalverzehr Beispiel mit Kapitalverzehr
Anlagesumme | 50.000.- EUR | Anlagesumme | 50.000.- EUR | |
Laufzeit | 5 Jahre | Laufzeit | 5 Jahre | |
vereinbarter Zins | 4,5 % jährlich | vereinbarter Zins | 4,5 % jährlich | |
Endzahlung | 50.000.- EUR | Endzahlung | 0.- EUR | |
monatliche Zahlung | 183,74 EUR | monatliche Zahlung | 930,10 EUR |
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Sie wünschen weitere Informationen oder ein Angebot für eine Beteiligung bei einer Wohnungsbaugenossenschaft?
Nehmen Sie gerne kostenfrei und unverbindlich Kontakt auf!
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Energieausweis für die Regionen Usedom, Greifswald, Anklam und Umgebung
Energieausweis benötigt?
Seit dem 1. Juli 2008 ist ein Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 1.Jannuar 2009 auch für alle jüngeren Wohngebäude.
Einen Energieausweis benötigt der Eigentümer wenn er seine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte.
Es gibt zwei Arten des Energieausweis:
Den Verbrauchsausweis, für Wohnimmobilien die nach 1977 erbaut wurden und nicht mehr als über 4 Wohneinheiten verfügen. Hierzu werden die Verbrauswerte der letzen 3 Jahre zu Grunde gelegt.
Den Bedarfsausweis für Wohnimmobilien die vor 1977 erbaut wurden und nicht nach der WSVO modernisiert wurden und
für alle Neubauten die nicht mehr als über 5 Wohneinheiten verfügen.
Ihr Energieberater für die Regionen Usdom, Greifswald, Anklam und Umland beantwortet alle Fragen rund um den Energieausweis.
Weitere Leistungen:
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Herr Christian Heinze in
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